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   VGH Hessen, 11.02.2013 - 1 B 1386/12   

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https://dejure.org/2013,42613
VGH Hessen, 11.02.2013 - 1 B 1386/12 (https://dejure.org/2013,42613)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.02.2013 - 1 B 1386/12 (https://dejure.org/2013,42613)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Februar 2013 - 1 B 1386/12 (https://dejure.org/2013,42613)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2013 - 1 B 1386/12
    Dies gilt schon deshalb, weil sich im vorliegenden Fall ausnahmsweise die Feststellung treffen lässt, dass die Auswahl der Antragstellerin nicht möglich erscheint, weil diese entscheidende Kriterien des Anforderungsprofils für die ausgeschriebene Stelle nicht erfüllt (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. März 2011 - 6 B 155/11 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2013 - 1 B 1386/12
    Dies gilt schon deshalb, weil sich im vorliegenden Fall ausnahmsweise die Feststellung treffen lässt, dass die Auswahl der Antragstellerin nicht möglich erscheint, weil diese entscheidende Kriterien des Anforderungsprofils für die ausgeschriebene Stelle nicht erfüllt (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. März 2011 - 6 B 155/11 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2011 - 6 B 155/11

    Antrag eines Studienrates auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2013 - 1 B 1386/12
    Dies gilt schon deshalb, weil sich im vorliegenden Fall ausnahmsweise die Feststellung treffen lässt, dass die Auswahl der Antragstellerin nicht möglich erscheint, weil diese entscheidende Kriterien des Anforderungsprofils für die ausgeschriebene Stelle nicht erfüllt (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. März 2011 - 6 B 155/11 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 - juris).
  • VGH Hessen, 23.01.2006 - 1 TG 2710/05
    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2013 - 1 B 1386/12
    Dies gilt schon deshalb, weil sich im vorliegenden Fall ausnahmsweise die Feststellung treffen lässt, dass die Auswahl der Antragstellerin nicht möglich erscheint, weil diese entscheidende Kriterien des Anforderungsprofils für die ausgeschriebene Stelle nicht erfüllt (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 TG 2710/05 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. März 2011 - 6 B 155/11 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 - juris).
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